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   BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07   

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https://dejure.org/2007,16229
BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07 (https://dejure.org/2007,16229)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 9 B 2.07 (https://dejure.org/2007,16229)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 9 B 2.07 (https://dejure.org/2007,16229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer Trassenführung im Hinblick auf belästigende Lärmimmissionen für ein landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich; Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Revisionszulassungsgründen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
    Abgesehen von Bedenken, die sich insoweit aus der pauschalen Verweisung auf das frühere Vorbringen ergeben (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15), versäumt sie es nämlich, nachvollziehbar zu begründen, warum sich dem Berufungsgericht hinsichtlich der in dem Berufungszulassungsantrag bezeichneten Umstände eine in der Berufungsverhandlung nicht beantragte weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu den Darlegungsanforderungen an eine Aufklärungsrüge Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.).

    Unabhängig davon entsprechen die in Bezug genommenen Ausführungen nicht den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; teils verfehlen sie gänzlich den rechtlichen Gehalt der Zulassungsgründe (so die Ausführungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Versuch, das Zulassungsbegehren auf angebliche Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren und im erstinstanzlichen Klageverfahren zu stützen), teils versäumen sie es jedenfalls, den geltend gemachten Zulassungsgrund sowohl in den ihn begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substanziiert darzutun (so die Ausführungen zu angeblichen Verfahrensfehlern im Berufungsverfahren; vgl. zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen wiederum den Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
    Auch insoweit ist dem Begründungserfordernis nicht Genüge getan, weil die Beschwerde nicht die Rechtssätze benennt, mit denen das Berufungsurteil und das von ihr herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1996 (BVerwG 4 C 19.94 BVerwGE 100, 370 = NVwZ 1996, 1016) angeblich voneinander abweichen sollen.
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
    Dem Begründungserfordernis wird eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerecht, soweit der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich lediglich Ausführungen der von ihm vertretenen Partei oder eines Dritten zu eigen macht, ohne dass erkennbar wird, dass er hierauf bezogen eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. Beschluss vom 13. Juli 1989 BVerwG 4 B 140.88 Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
    11 Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung als reines Verfahrensgesetz (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2006 BVerwG 9 B 27.05 Buchholz 406.251 § 11 UVPG Nr. 4 Rn. 18 m.w.N.) keine materiell-rechtlichen Vorgaben für die planerische Abwägung enthält.
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
    Revisibilität könnte die gestellte Frage vielmehr nur erlangen, wenn übergeordnete bundesrechtliche Maßstabsnormen, an denen die Auslegung und Anwendung der landesrechtlichen Vorschrift zu messen sind, ihrerseits ungeklärte Fragen von fallübergreifender Bedeutung aufwerfen würden (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 BVerwG 6 B 11.96 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
    Das lässt, wie das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung zugrunde gelegt hat, ohne Weiteres den Schluss zu, für landwirtschaftliche Anwesen im Außenbereich seien die Grenzwerte des § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV einschlägig (vgl. Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 25.95 NVwZ-RR 1997, 525 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 12.12.2007 - BVerwG 9 B 2.07 -, juris, RdNr. 11, m.w.N.) ist das UVPG ein reines Verfahrensgesetz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18

    Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 9 B 2.07 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Die bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des vertretenen Prozessbeteiligten wird dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht gerecht (vgl. BVerwG vom 6.9.1965 BVerwGE 22, 38/39 ff.; vom 19.8.1993 Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81; vom 5.8.1998 NVwZ 1999, 643 jeweils zu § 67 Abs. 1 VwGO a.F.; vom 12.12.2007 Az. 9 B 2/07 [RdNr. 13]; Cybulka in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, RdNr. 56 zu § 67; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 40 zu § 67).
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